Rechtsprechung
   BGH, 27.03.1958 - 4 StR 555/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,4561
BGH, 27.03.1958 - 4 StR 555/57 (https://dejure.org/1958,4561)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1958 - 4 StR 555/57 (https://dejure.org/1958,4561)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1958 - 4 StR 555/57 (https://dejure.org/1958,4561)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,4561) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 04.05.1956 - 5 StR 484/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.03.1958 - 4 StR 555/57
    Die Darlegungen des Landgerichts halten sich im Namen der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. insbes. BGH 5 StR 484/55 vom 4. Mai 1956 betr. "Irrwege der Liebe" und allgemein: BGH - Gr. Sen., BGHSt 11 S. 72, 73 [BGH 18.11.1957 - GSSt - 2/57] = NJW 1958, 229).

    Bemerkt sei noch, daß bezüglich der Sammlung "Irrwege der Liebe" die Kennzeichnung als unzüchtig bereits durch Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. Mai 1956 - 5 StR 484/55 - gebilligt worden ist.

    Diese aber ist nach den nicht angreifbaren Darlegungen des Tatrichters objektiv unzüchtig, nämlich vorwiegend geeignet und bestimmt, geschlechtlichen Reiz zu erregen (RGSt 37, 315; BGH 5 StR 484/55 vom 4. Mai 1956) Die Revision macht zwar geltend, das Buch sei seit Jahren in Umlauf; die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Bundesprüfstelle hätten keinen Anstoß genommen und das Landgericht Kassel habe die 5, Auflage dieser Schrift für unbedenklich erklärt Doch kam solches Vorbringen in diesem Rechtszug nicht berücksichtigt werden (vgl. auch BGH LM Nr. 6, zweiter Absatz zu § 184 StGB).

  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
    Auszug aus BGH, 27.03.1958 - 4 StR 555/57
    Die Unbrauchbarmachung ist Sicherungsmaßnahme, keine Strafe (BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53], 178 ).

    Eine Einziehung kann jetzt wegen des Verbots der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) nicht mehr nachgeholt werden (BGHSt 5, 178 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]).

  • BGH, 13.03.1956 - 2 StR 361/55
    Auszug aus BGH, 27.03.1958 - 4 StR 555/57
    Die Besetzung der Kammer durch einen Landgerichtsrat als Vorsitzenden und 2 Hilfsrichter als Beisitzer war also unzulässig." Nach den Gesamtinhalt dieses letztgenannten Schriftsatzes wird also nunmehr geltend gemacht, die Mitwirkung von zwei Gerichtsassessoren beruhe darauf, daß die dauernd zu erfüllenden richterlichen Aufgaben des Landgerichts Dortmund über einen längeren Zeitraum hinaus zu einem wesentlichen Teil von Hilfsrichtern erfüllt wurden, und sei deshalb unstatthaft (BGHSt 9, 107 [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55]).

    So hat der Senat in 4 StR 119/120/56 - Urteil vom 2. Mai 1957 (S. 17/18) - aufgeführt: "Die Revision macht nicht geltend, daß im gegebenen Fall eine unzulässige Dauerverwendung von Hilfsrichtern im Sinne der Entscheidung BGHSt 9, 107 f [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55] vorgelegen habe." Ferner heißt es im Urteil 2 StR 32/58 vom 19. Februar 1958 (S. 3): "Solche besonderen Umstände [d.h. für einen Dauerzustand] hat die Revision nicht dargetan.

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 27.03.1958 - 4 StR 555/57
    Es erübrigt sich daher, zu erörtern, welche bestimmten Tatsachen im Einzelnen i.S. des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO der eine unzulässige Dauer-Verwendung von Hilfsrichtern geltend machende Beschwerdeführer vorbringen müßte (dazu im allgemeinen: BGHSt 3, 213; Eb. Schmidt, Anm. 18, 19; Kleinknecht/Müller, 4. Aufl., Anm. 14, S. 950 zu § 344 StPO).
  • BGH, 18.11.1952 - 2 StR 139/52
    Auszug aus BGH, 27.03.1958 - 4 StR 555/57
    Zu den weiteren Ausführungen der Verteidigung ist zu sagen: Der § 184 StGB hat die Aufgabe, das Sittlichkeits- und Schamgefühl des normal empfindenden Menschen zu schützen (RGSt 27, 115; BGHSt 3, 295, 296 ).
  • BGH, 23.09.1954 - 3 StR 661/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.03.1958 - 4 StR 555/57
    Nur auf ihn kommt es an, nicht auf diejenigen, die sich durch die Lektüre solcher "Lehrbücher" der Erotik sinnlich erregen oder ihre Kenntnisse auf diesem Gebiet vervollkommnen und sie in verderblicher Weise weiterverbreiten wollen (vgl. BGH 3 StR 661/53 vom 23. September 1954, S. 5 ff).
  • RG, 03.05.1904 - 870/04

    Zum Begriff des Anpreisens in § 184 Nr. 3 St.G.B.'s.

    Auszug aus BGH, 27.03.1958 - 4 StR 555/57
    Es wird also insoweit zur Strafbarkeit erfordert, daß diese Schutzmittel in einer die Sitte oder den Anstand verletzenden Weise öffentlich angekündigt, angepriesen oder ausgestellt werden (wegen des Begriffs des Anpreisens vgl. RGSt 37, 142 ff; 38, 202 ff).
  • RG, 07.05.1904 - 1572/04

    Fallen unter den Begriff "Schmucksachen und Bijouterien" im Sinne des § 56 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 27.03.1958 - 4 StR 555/57
    Eine solche Schrift kann allerdings, mag sie die Voraussetzungen des § 184 Abs. 1 Nr. 3 a StGB erfüllen oder nicht, daneben oder allein, wegen weiterer darin enthaltener Ausführungen unzüchtig im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB sein (vgl. auch RGSt 37, 145 unten).
  • RG, 22.11.1904 - 5319/04

    Inwiefern können Kunstwerke unzüchtig sein?

    Auszug aus BGH, 27.03.1958 - 4 StR 555/57
    Diese aber ist nach den nicht angreifbaren Darlegungen des Tatrichters objektiv unzüchtig, nämlich vorwiegend geeignet und bestimmt, geschlechtlichen Reiz zu erregen (RGSt 37, 315; BGH 5 StR 484/55 vom 4. Mai 1956) Die Revision macht zwar geltend, das Buch sei seit Jahren in Umlauf; die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Bundesprüfstelle hätten keinen Anstoß genommen und das Landgericht Kassel habe die 5, Auflage dieser Schrift für unbedenklich erklärt Doch kam solches Vorbringen in diesem Rechtszug nicht berücksichtigt werden (vgl. auch BGH LM Nr. 6, zweiter Absatz zu § 184 StGB).
  • RG, 05.06.1930 - II 131/30

    Findet auf das Ausstellen, Ankündigen und Anpreisen von Gegenständen, die zur

    Auszug aus BGH, 27.03.1958 - 4 StR 555/57
    Selbst wenn eine derartige Schrift hygienische Gegenstände sowohl zur Vermeidung einer Ansteckung wie auch zwecks Empfängnisverhütung beschreibt und empfiehlt, so ist insofern allein der § 184 Abs. 1 Nr. 3 a StGB maßgebend (RGSt 65 S. 17).
  • RG, 22.03.1895 - 402/95

    Was versteht der § 184 St.G.B.'s unter einer "unzüchtigen" Schrift?

  • RG, 13.01.1892 - 3529/92

    1. Was ist unter unzüchtigen Schriften im Sinne des §. 184 St.G.B.'s zu

  • RG, 26.10.1905 - 716/05

    1. Wie ist der Begriff "Publikum" im Sinne des § 184 St.G.B.'s abzugrenzen? 2.

  • BGH, 29.09.1955 - 3 StR 463/54
  • BGH, 23.05.1957 - 4 StR 116/57
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 52/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.10.1957 - 3 StR 37/57

    Aufbewahrung und Verbreitung der Schriften der verbotenen Kommunistischen Partei

  • BGH, 19.02.1958 - 2 StR 32/58

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51

    Entlassung von Nationalsozialisten

  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

  • OLG Karlsruhe, 03.04.1957 - 1 U 169/56
  • BGH, 13.12.1957 - 1 StE 8/57

    Viktor Agartz

  • RG, 09.11.1893 - 3390/93

    Ist der Versuch des Vergehens gegen § 216 St.G.B.'s als Körperverletzung nach §

  • RG, 20.04.1888 - 778/88

    Kann neben der auf Grund des §. 40 St.G.B.'s angeordneten Einziehung von

  • RG, 09.11.1931 - II 515/31

    In welchem Umfange darf im Berufungsurteil auf die Gründe des ersten Urteils

  • BGH, 20.11.1959 - 4 StR 531/58

    Rechtsmittel

    (Die unter g) und h) angeführten Schriften hat der Senat bereits im Urteil 4 StR 555/57 vom 27. März 1958 als unzüchtig im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB gewertet und ausführlich gewürdigt).

    Der Senat hat zu dieser Schrift bereits im Urteil 4 StR 555/57 vom 27. März 1958 ausgeführt, daß das Anpreisen von Mitteln und Gegenständen, die nicht nur zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten, sondern auch zur Verhinderung oder Erschwerung der Empfängnis dienen und mithin zu unzüchtigem Gebrauche bestimmt sind, allein unter die Strafvorschrift des § 184 Abs. 1 Nr. 3 a StGB fällt (RGSt 65, 17; BayObLG GA 1953, 179).

    Wenn die Strafkammer auch bei ihrer Würdigung ersichtlich nicht von diesem Gesichtspunkt ausgegangen ist, so eröffnen die im Urteil wiedergegebenen Stellen der Schrift - die hier in größerem Umfange mitgeteilt sind als in dem Urteil, das im Verfahren 4 StR 555/57 nachzuprüfen war, vgl. insbesondere S. 15 der Schrift (UA 163) - dem Senat die Möglichkeit, die sachlichrechtliche Frage nach der Unzüchtigkeit dieser Schrift selbst abschließend zu beantworten.

  • BGH, 02.05.1960 - GSSt 3/59

    Besetzung einer großen Strafkammer - Dauer eines Geschäftsverteilungsplans

    Hilfsstrafkammer - 4 StR 555/57 vom 27. März 1950 sowie 5 StR 585/53 vom 26. Januar 1954; ferner BGHZ 12, 1 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53]; 20, 209, 250; 22, 142 [BGH 09.11.1956 - VI ZR 196/55]; NJW 1957, 1762; LM § 337 ZPO Nr. 3).
  • BGH, 27.05.1963 - GSSt 2/62

    Rechtsmittel des tatunbeteiligten Eigentümers einer Sache - Verstoß gegen das

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verleiht den Bedenken, die vereinzelt in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits gegen die bisherige Rechtsauffassung angedeutet worden sind (Urteile des 4. Straf Senats vom 27. März 1958 - 4 StR 555/57; S. 14, 15 - und des 1. Strafsenats vom 8. November 1960 - 1 StR 297/60; S. 11), stärkeres Gewicht.
  • BGH, 16.09.1958 - 1 StR 42/58

    Verschollenheit - § 154 StGB, keine "Zuständigkeit" zur Abnahme von Eiden, wenn

    Die zur Ergänzung seiner Verfahrensrüge dort weiter aufgestellten Behauptungen können keine Berücksichtigung finden, da der Schriftsatz erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingegangen ist (§ 352 Abs. 1 StPO und BGH 4 StR 555/57 vom 27. März 1958; vgl. auch BGHSt 3, 213, 214).
  • BGH, 08.03.1960 - 5 StR 17/60

    Verlesung von Schriften zur Feststellung deren jugendgefährdenden Charakters -

    Richtig ist, daß § 184 Abs. 1 Nr. 3 a StGB einer Verurteilung des Angeklagten entgegenstehen könnte, wenn der Angeklagte die auf Seite 26 und 27 UA angeführten hygienischen Gegenstände sowohl zur Vermeidung einer Ansteckung als auch zwecks Empfängnisverhütung empfohlen hätte (BGH, Urteil vom 27. März 1958 - 4 StR 555/57 - S. 21).
  • BGH, 20.11.1962 - 5 StR 393/62

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts wegen Beteiligung von

    Die Mitwirkung von zwei Hilfsrichtern in einer Strafkammer oder einem Zivilsenat für sich allein ist dagegen nicht ohne weiteres als Verstoß gegen die angeführten Grundsätze angesehen worden (5 StR 585/53 vom 12. Januar 1954; 4 StR 555/57 vom 27. März 1958; BGHZ 12, 1 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53]; BGH NJW 1957, 1762 6 ).
  • BGH, 13.11.1958 - 4 StR 705/57

    Rechtsmittel

    Da es sich nicht um eine Verfahrensvoraussetzung handelt ( BGH 4 StR 555/57 vom 27. März 1958, S. 15 betr. rechtliches Gehör), kommt der § 357 StPO hier nicht in Betracht.
  • BGH, 23.01.1959 - 4 StR 449/58

    Rechtsmittel

    Das Revisionsgericht kann somit nicht prüfen, ob eine solche Lage hier bestand (§ 352 Abs. 1 StPO; BGH 4 StR 555/57 vom 27. März 1958, mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht